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BRANCHE

MwSt Bauleistungen

B2B-Bauleistungen unterliegen Reverse-Charge nach Paragraf 13b UStG. Steuerschuld geht auf Empfaenger.

Standard-Satz
19%
Reverse-Charge
moeglich
Kategorie
bau

Beispiele

BauausfuehrungTiefbauTrockenbau

Rechtsgrundlage

§ 13b UStG

Haeufige Fragen

Welcher MwSt-Satz gilt fuer Bauleistungen?

Der Standardsatz fuer Bauleistungen ist 19 Prozent. B2B-Bauleistungen unterliegen Reverse-Charge nach Paragraf 13b UStG. Steuerschuld geht auf Empfaenger.

Gilt das Reverse-Charge-Verfahren fuer Bauleistungen?

Ja. Bei B2B-Geschaeften kann Bauleistungen unter das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG fallen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfaenger ueber.

Welche Vorsteuer kann in der Branche Bauleistungen geltend gemacht werden?

Grundsaetzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemaesse Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.

Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?

Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie duerfen aber keine MwSt ausweisen.

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