METHODIK
So rechnen wir MwSt
Wie der MwSt-Rechner Brutto und Netto berechnet, woher die Steuersaetze kommen und wie die EU-Daten verifiziert werden.
Grundformel
Die Die MwSt-Berechnung erfolgt nach der Formel: Brutto = Netto x (1 + Steuersatz/100). Aus dem Brutto wird Netto durch Division durch denselben Faktor zurueckberechnet:
Brutto = Netto x 1,19 (bei 19%) Netto = Brutto / 1,19 (bei 19%) MwSt = Brutto x 19/119
Der Rechner unterstuetzt 19% Regelsatz und 7% ermaessigten Satz. Bei Mischsaetzen werden Positionen einzeln gerechnet und summiert (UStR 2008 Punkt 11).
Datenbasis Steuersaetze
Die deutschen MwSt-Saetze (19% Regelsatz, 7% ermaessigt) stammen direkt aus UStG Paragraf 12. Die EU-MwSt-Saetze aller 27 Mitgliedsstaaten verifizieren wir gegen die TEDB-Datenbank der Europaeischen Kommission. Aktualisierung bei jeder Saetze-Aenderung in einem EU-Land.
- - 19% Regelsatz: Standard fuer praktisch alle Lieferungen und Leistungen
- - 7% Ermaessigter Satz: Anlage 2 UStG (Lebensmittel, Buecher, Hotel, Nahverkehr, Kultur)
- - 0% Steuerfrei: Heilbehandlungen, Schule, Vermietung, innergemeinschaftliche Lieferung
- - Reverse-Charge: Steuerschuld auf Empfaenger nach Paragraf 13b UStG
Branchen-Mapping
Die 23 Branchen-Profile (Gastronomie, Handwerk, IT, etc.) basieren auf UStG-Auslegung sowie BMF-Verwaltungsanweisungen. Bei Branchen-spezifischen Sonderfaellen verweisen wir auf die zustaendigen IHKs oder den Steuerberater.
Wichtig: konkrete Branchen-Zuordnung erfordert oft die Einordnung des Einzelfalls. Wir geben Orientierung, keine Steuerberatung.
Was wir bewusst NICHT berechnen
Konkrete Steuerberatung und Einzelfall-Entscheidungen werden bewusst nicht angeboten. Der Rechner ist ein Werkzeug, keine Beratung. Komplexe Faelle wie Reverse-Charge bei Misch-Geschaeften, Aufteilung bei Hotel-Pauschalen oder Kleinunternehmer-Verzicht erfordern individuelle Pruefung durch Steuerberater oder IHK.
Was wir bewusst NICHT berechnen
- - Tarifliche Sondertage wie Karneval-Rosenmontag oder Heiligabend. Diese sind kein gesetzliches Recht, sondern individuell vereinbart.
- - Religioese Feiertage ohne gesetzlichen Status: Aschermittwoch, Gruendonnerstag, Allerseelen sind keine Arbeitsfreitage.
- - Schulferien: Bundeslaender-Schulferien sind kein Arbeitsfreitage fuer Erwerbstaetige.
- - Lohnabrechnungs-Details: anteilige Loehne, Sonntagszuschlaege, Steuerberechnung. Dafuer auf spezialisierte Tools verweisen.
Quellen
- - Gauss, C.F. (1816). "Berechnung des juedischen Osterfestes." Werke Bd. 6
- - Meeus, J. (1991). "Astronomical Algorithms." Willmann-Bell
- - Bundesministerium des Innern, Feiertagsregelungen
- - Landesfeiertagsgesetze der 16 Bundeslaender
- - BGB Paragraf 193 (Definition Werktag)
- - BUrlG Paragraf 3 (Mindesturlaub in Werktagen)
Verifikation
Alle Feiertagsdaten haben wir gegen amtliche Quellen verifiziert. Bei Diskrepanz zwischen unserem Rechner und einer offiziellen Quelle bitten wir um Hinweis ueber die Korrekturen-Seite. Wir aktualisieren binnen 48 Stunden.