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GLOSSAR

Begriffe von A bis Z

20 zentrale Begriffe rund um MwSt, USt und Steuerrecht.

Anlage 2 UStG
Vollstaendige Liste der Waren und Dienstleistungen mit ermaessigtem 7%-Satz. Etwa 110 Eintraege.
Brutto
Preis inklusive Mehrwertsteuer. Endpreis fuer den Verbraucher.
Dauerfristverlaengerung
Antrag auf einen Monat extra Frist fuer die USt-VA. Voraussetzung bei monatlicher VA: Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt.
Ermaessigter Satz
7 Prozent in Deutschland. Fuer Lebensmittel, Buecher, Hotel-Uebernachtungen, Nahverkehr, Kultur (Anlage 2 UStG).
Innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferung an einen EU-Unternehmer mit gueltiger USt-IdNr. Im Inland steuerfrei, beim Empfaenger USt-pflichtig (Reverse-Charge).
Ist-Besteuerung
USt wird erst mit Bezahlung der Rechnung faellig (statt mit Rechnungsstellung). Antragspflicht, Umsatzgrenze 600.000 Euro.
Kleinbetragsrechnung
Rechnung bis 250 Euro brutto. Vereinfachte Pflichtangaben (§ 33 UStDV).
Kleinunternehmer
Unternehmer mit Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Befreit von USt-Pflicht.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Umgangssprachlicher Begriff fuer die Umsatzsteuer. Wird auf den Mehrwert je Handelsstufe erhoben.
Netto
Preis ohne Mehrwertsteuer. Bemessungsgrundlage fuer die USt.
OSS-Verfahren
One-Stop-Shop. Zentrale Abfuehrung der EU-MwSt fuer alle 27 EU-Staaten ueber das BZSt. Quartalsweise Meldung.
Pflichtangaben Rechnung
9 Angaben nach § 14 UStG. Ohne sie kein Vorsteuerabzug fuer den Empfaenger moeglich.
Regelsteuersatz
19 Prozent in Deutschland. Standard fuer alle Lieferungen und Leistungen ohne Sonderregelung.
Reverse-Charge
Verfahren nach § 13b UStG. Die Steuerschuld geht vom Leistenden auf den Empfaenger ueber. Bei B2B-Bauleistungen, EU-Auslandsleistungen, Schrott.
Soll-Besteuerung
Standard-Verfahren. USt mit Rechnungsstellung faellig, unabhaengig von Bezahlung.
Umsatzsteuer (USt)
Rechtlicher Begriff im UStG. Identisch mit MwSt umgangssprachlich.
USt-IdNr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird vom Bundeszentralamt fuer Steuern ausgegeben. Pflicht fuer EU-Geschaefte.
USt-Voranmeldung (USt-VA)
Monatliche oder quartalsweise Meldung der USt-Schuld an das Finanzamt. Frist: 10. des Folgemonats.
Vorsteuer
Die MwSt, die ein Unternehmer beim Einkauf bezahlt. Kann mit der eigenen USt-Schuld verrechnet werden (§ 15 UStG).
Vorsteuerabzug
Recht des Unternehmers, gezahlte Vorsteuer von der eigenen USt-Schuld abzuziehen. Voraussetzung: ordnungsgemaesse Rechnung.