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GLOSSAR

Begriffe von A bis Z

20 zentrale Begriffe rund um MwSt, USt und Steuerrecht.

Anlage 2 UStG
Vollständige Liste der Waren und Dienstleistungen mit ermäßigtem 7%-Satz. Etwa 110 Einträge.
Brutto
Preis inklusive Mehrwertsteuer. Endpreis für den Verbraucher.
Dauerfristverlängerung
Antrag auf einen Monat extra Frist für die USt-VA. Voraussetzung bei monatlicher VA: Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt.
Ermäßigter Satz
7 Prozent in Deutschland. Für Lebensmittel, Bücher, Hotel-Uebernachtungen, Nahverkehr, Kultur (Anlage 2 UStG).
Innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferung an einen EU-Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. Im Inland steuerfrei, beim Empfänger USt-pflichtig (Reverse-Charge).
Ist-Besteuerung
USt wird erst mit Bezahlung der Rechnung fällig (statt mit Rechnungsstellung). Antragspflicht, Umsatzgrenze 600.000 Euro.
Kleinbetragsrechnung
Rechnung bis 250 Euro brutto. Vereinfachte Pflichtangaben (§ 33 UStDV).
Kleinunternehmer
Unternehmer mit Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Befreit von USt-Pflicht.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Umgangssprachlicher Begriff für die Umsatzsteuer. Wird auf den Mehrwert je Handelsstufe erhoben.
Netto
Preis ohne Mehrwertsteuer. Bemessungsgrundlage für die USt.
OSS-Verfahren
One-Stop-Shop. Zentrale Abführung der EU-MwSt für alle 27 EU-Staaten über das BZSt. Quartalsweise Meldung.
Pflichtangaben Rechnung
9 Angaben nach § 14 UStG. Ohne sie kein Vorsteuerabzug für den Empfänger möglich.
Regelsteuersatz
19 Prozent in Deutschland. Standard für alle Lieferungen und Leistungen ohne Sonderregelung.
Reverse-Charge
Verfahren nach § 13b UStG. Die Steuerschuld geht vom Leistenden auf den Empfänger über. Bei B2B-Bauleistungen, EU-Auslandsleistungen, Schrott.
Soll-Besteuerung
Standard-Verfahren. USt mit Rechnungsstellung fällig, unabhängig von Bezahlung.
Umsatzsteuer (USt)
Rechtlicher Begriff im UStG. Identisch mit MwSt umgangssprachlich.
USt-IdNr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgegeben. Pflicht für EU-Geschäfte.
USt-Voranmeldung (USt-VA)
Monatliche oder quartalsweise Meldung der USt-Schuld an das Finanzamt. Frist: 10. des Folgemonats.
Vorsteuer
Die MwSt, die ein Unternehmer beim Einkauf bezahlt. Kann mit der eigenen USt-Schuld verrechnet werden (§ 15 UStG).
Vorsteuerabzug
Recht des Unternehmers, gezahlte Vorsteuer von der eigenen USt-Schuld abzuziehen. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung.
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