GLOSSAR
Begriffe von A bis Z
20 zentrale Begriffe rund um MwSt, USt und Steuerrecht.
- Anlage 2 UStG
- Vollstaendige Liste der Waren und Dienstleistungen mit ermaessigtem 7%-Satz. Etwa 110 Eintraege.
- Brutto
- Preis inklusive Mehrwertsteuer. Endpreis fuer den Verbraucher.
- Dauerfristverlaengerung
- Antrag auf einen Monat extra Frist fuer die USt-VA. Voraussetzung bei monatlicher VA: Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt.
- Ermaessigter Satz
- 7 Prozent in Deutschland. Fuer Lebensmittel, Buecher, Hotel-Uebernachtungen, Nahverkehr, Kultur (Anlage 2 UStG).
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Lieferung an einen EU-Unternehmer mit gueltiger USt-IdNr. Im Inland steuerfrei, beim Empfaenger USt-pflichtig (Reverse-Charge).
- Ist-Besteuerung
- USt wird erst mit Bezahlung der Rechnung faellig (statt mit Rechnungsstellung). Antragspflicht, Umsatzgrenze 600.000 Euro.
- Kleinbetragsrechnung
- Rechnung bis 250 Euro brutto. Vereinfachte Pflichtangaben (§ 33 UStDV).
- Kleinunternehmer
- Unternehmer mit Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Befreit von USt-Pflicht.
- Mehrwertsteuer (MwSt)
- Umgangssprachlicher Begriff fuer die Umsatzsteuer. Wird auf den Mehrwert je Handelsstufe erhoben.
- Netto
- Preis ohne Mehrwertsteuer. Bemessungsgrundlage fuer die USt.
- OSS-Verfahren
- One-Stop-Shop. Zentrale Abfuehrung der EU-MwSt fuer alle 27 EU-Staaten ueber das BZSt. Quartalsweise Meldung.
- Pflichtangaben Rechnung
- 9 Angaben nach § 14 UStG. Ohne sie kein Vorsteuerabzug fuer den Empfaenger moeglich.
- Regelsteuersatz
- 19 Prozent in Deutschland. Standard fuer alle Lieferungen und Leistungen ohne Sonderregelung.
- Reverse-Charge
- Verfahren nach § 13b UStG. Die Steuerschuld geht vom Leistenden auf den Empfaenger ueber. Bei B2B-Bauleistungen, EU-Auslandsleistungen, Schrott.
- Soll-Besteuerung
- Standard-Verfahren. USt mit Rechnungsstellung faellig, unabhaengig von Bezahlung.
- Umsatzsteuer (USt)
- Rechtlicher Begriff im UStG. Identisch mit MwSt umgangssprachlich.
- USt-IdNr
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird vom Bundeszentralamt fuer Steuern ausgegeben. Pflicht fuer EU-Geschaefte.
- USt-Voranmeldung (USt-VA)
- Monatliche oder quartalsweise Meldung der USt-Schuld an das Finanzamt. Frist: 10. des Folgemonats.
- Vorsteuer
- Die MwSt, die ein Unternehmer beim Einkauf bezahlt. Kann mit der eigenen USt-Schuld verrechnet werden (§ 15 UStG).
- Vorsteuerabzug
- Recht des Unternehmers, gezahlte Vorsteuer von der eigenen USt-Schuld abzuziehen. Voraussetzung: ordnungsgemaesse Rechnung.