BRANCHE
MwSt Bildung
Schul- und Hochschulausbildung steuerfrei nach § 4 Nr. 21-22 UStG. Privat-Nachhilfe meist steuerfrei.
Standard-Satz
0%
Reverse-Charge
nein
Kategorie
bildung
Anzeige
Anzeige
Beispiele
SchuleUniversitätNachhilfe
Rechtsgrundlage
§ 4 Nr. 21 UStG
Häufige Fragen
Welcher MwSt-Satz gilt für Bildung?
Der Standardsatz für Bildung ist 0 Prozent. Schul- und Hochschulausbildung steuerfrei nach § 4 Nr. 21-22 UStG. Privat-Nachhilfe meist steuerfrei.
Welche Vorsteuer kann in der Branche Bildung geltend gemacht werden?
Grundsätzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.
Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen aber keine MwSt ausweisen.