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BRANCHE

MwSt Bildung

Schul- und Hochschulausbildung steuerfrei nach § 4 Nr. 21-22 UStG. Privat-Nachhilfe meist steuerfrei.

Standard-Satz
0%
Reverse-Charge
nein
Kategorie
bildung

Beispiele

SchuleUniversitaetNachhilfe

Rechtsgrundlage

§ 4 Nr. 21 UStG

Haeufige Fragen

Welcher MwSt-Satz gilt fuer Bildung?

Der Standardsatz fuer Bildung ist 0 Prozent. Schul- und Hochschulausbildung steuerfrei nach § 4 Nr. 21-22 UStG. Privat-Nachhilfe meist steuerfrei.

Welche Vorsteuer kann in der Branche Bildung geltend gemacht werden?

Grundsaetzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemaesse Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.

Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?

Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie duerfen aber keine MwSt ausweisen.

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