BRANCHE
MwSt Spedition
Logistik-Dienstleistung 19%. Bei innergemeinschaftlicher Beförderung B2B Reverse-Charge.
Beispiele
Häufige Fragen
Welcher MwSt-Satz gilt für Spedition?
Der Standardsatz für Spedition ist 19 Prozent. Logistik-Dienstleistung 19%. Bei innergemeinschaftlicher Beförderung B2B Reverse-Charge.
Gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Spedition?
Ja. Bei B2B-Geschäften kann Spedition unter das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG fallen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfänger über.
Welche Vorsteuer kann in der Branche Spedition geltend gemacht werden?
Grundsätzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.
Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen aber keine MwSt ausweisen.