STEUERSATZ
Ermäßigter Steuersatz 7 Prozent
Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung im Nahverkehr und kulturelle Dienstleistungen.
Satz
7%
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2
Anzeige
Anzeige
Typische Beispiele
- →Brot, Milch, Obst
- →Bücher und eBooks
- →Zeitungen und Zeitschriften
- →Hotel-Uebernachtungen
- →Theater- und Konzertkarten