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STEUERSATZ

Ermäßigter Steuersatz 7 Prozent

Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung im Nahverkehr und kulturelle Dienstleistungen.

Satz

7%

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2

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Typische Beispiele

  • →Brot, Milch, Obst
  • →Bücher und eBooks
  • →Zeitungen und Zeitschriften
  • →Hotel-Uebernachtungen
  • →Theater- und Konzertkarten

Branchen mit diesem Satz

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