BRANCHE
MwSt Beratung
Steuer-, Rechts-, Unternehmensberatung 19%.
Standard-Satz
19%
Reverse-Charge
moeglich
Kategorie
dienstleistung
Beispiele
SteuerberatungRechtsberatungUnternehmensberatung
Haeufige Fragen
Welcher MwSt-Satz gilt fuer Beratung?
Der Standardsatz fuer Beratung ist 19 Prozent. Steuer-, Rechts-, Unternehmensberatung 19%.
Gilt das Reverse-Charge-Verfahren fuer Beratung?
Ja. Bei B2B-Geschaeften kann Beratung unter das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG fallen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfaenger ueber.
Welche Vorsteuer kann in der Branche Beratung geltend gemacht werden?
Grundsaetzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemaesse Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.
Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie duerfen aber keine MwSt ausweisen.