BRANCHE
MwSt Beratung
Steuer-, Rechts-, Unternehmensberatung 19%.
Standard-Satz
19%
Reverse-Charge
möglich
Kategorie
dienstleistung
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Beispiele
SteuerberatungRechtsberatungUnternehmensberatung
Häufige Fragen
Welcher MwSt-Satz gilt für Beratung?
Der Standardsatz für Beratung ist 19 Prozent. Steuer-, Rechts-, Unternehmensberatung 19%.
Gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Beratung?
Ja. Bei B2B-Geschäften kann Beratung unter das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG fallen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfänger über.
Welche Vorsteuer kann in der Branche Beratung geltend gemacht werden?
Grundsätzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.
Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen aber keine MwSt ausweisen.