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BRANCHE

MwSt IT-Dienstleistung

Software, Beratung, Wartung 19%. Bei B2B-EU-Auslandsleistungen Reverse-Charge moeglich.

Standard-Satz
19%
Reverse-Charge
moeglich
Kategorie
dienstleistung

Beispiele

Software-EntwicklungIT-BeratungCloud-Hosting

Haeufige Fragen

Welcher MwSt-Satz gilt fuer IT-Dienstleistung?

Der Standardsatz fuer IT-Dienstleistung ist 19 Prozent. Software, Beratung, Wartung 19%. Bei B2B-EU-Auslandsleistungen Reverse-Charge moeglich.

Gilt das Reverse-Charge-Verfahren fuer IT-Dienstleistung?

Ja. Bei B2B-Geschaeften kann IT-Dienstleistung unter das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG fallen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfaenger ueber.

Welche Vorsteuer kann in der Branche IT-Dienstleistung geltend gemacht werden?

Grundsaetzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemaesse Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.

Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?

Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie duerfen aber keine MwSt ausweisen.

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