BRANCHE
MwSt IT-Dienstleistung
Software, Beratung, Wartung 19%. Bei B2B-EU-Auslandsleistungen Reverse-Charge möglich.
Beispiele
Häufige Fragen
Welcher MwSt-Satz gilt für IT-Dienstleistung?
Der Standardsatz für IT-Dienstleistung ist 19 Prozent. Software, Beratung, Wartung 19%. Bei B2B-EU-Auslandsleistungen Reverse-Charge möglich.
Gilt das Reverse-Charge-Verfahren für IT-Dienstleistung?
Ja. Bei B2B-Geschäften kann IT-Dienstleistung unter das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG fallen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfänger über.
Welche Vorsteuer kann in der Branche IT-Dienstleistung geltend gemacht werden?
Grundsätzlich kann die gezahlte Vorsteuer (Eingangsumsatzsteuer) von der eigenen Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG.
Sind Kleinunternehmer in der Branche befreit?
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen aber keine MwSt ausweisen.