STEUERSATZ
Steuerfrei (0 Prozent)
Bestimmte Umsätze sind komplett steuerfrei. Wichtigste Fälle: Heilbehandlungen, Vermietung von Wohnraum, Schul- und Hochschulausbildung sowie innergemeinschaftliche Lieferungen.
Satz
0%
Rechtsgrundlage
§ 4 UStG
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Typische Beispiele
- →Arztleistungen
- →Schulgeld
- →Wohnraum-Vermietung
- →Bank- und Versicherungsleistungen
- →Innergemeinschaftliche Lieferung