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STEUERSATZ

Steuerfrei (0 Prozent)

Bestimmte Umsätze sind komplett steuerfrei. Wichtigste Fälle: Heilbehandlungen, Vermietung von Wohnraum, Schul- und Hochschulausbildung sowie innergemeinschaftliche Lieferungen.

Satz

0%

Rechtsgrundlage

§ 4 UStG

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Typische Beispiele

  • →Arztleistungen
  • →Schulgeld
  • →Wohnraum-Vermietung
  • →Bank- und Versicherungsleistungen
  • →Innergemeinschaftliche Lieferung

Branchen mit diesem Satz

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