Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Welche Branchen den ermäßigten Steuersatz bekommen
Anlage 2 zum UStG listet alle Lieferungen mit ermäßigtem 7%-Satz auf. In 5 Kategorien zusammengefasst, mit Praxis-Beispielen.
Anlage 2 zum UStG: rund 110 Einträge
Welche Lieferungen und Leistungen mit ermäßigten 7 Prozent besteuert werden, regelt Paragraf 12 Absatz 2 UStG in Verbindung mit Anlage 2. Die Liste enthält etwa 110 Einträge, gruppiert in fünf Kategorien: Lebensmittel, Bücher/Periodika, Personenbeförderung, Land- und Forstwirtschaft, Kulturelle Leistungen.
Gruppe 1: Lebensmittel
Die mit Abstand wichtigste Gruppe nach Umsatz. Erfasst sind Grundnahrungsmittel in unverarbeitetem oder typischem Zustand:
- Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte (ausser Eis), Backwaren
- Obst und Gemüse, frisch oder gefroren
- Getreide, Mehl, Zucker, Salz
- Brot, Brötchen, Kuchen (ohne Sahnefüllung 19%)
- Wurstwaren, Schinken, Käse
Ausgenommen (sind 19%):
- Tabakwaren, alkoholische Getränke (auch Bier, Wein, Sekt)
- Mineralwasser, Heißwasser, Kaffee
- Eis am Stiel (Stiel-Kosten verhindern Lebensmittel-Charakter)
- Wein-Verkostungen mit Servierung (= 19% Dienstleistung)
Die Abgrenzung ist tückisch. Heißes Wasser plus Teebeutel: 19% (gemeinsame Lieferung mit Heißmachen). Kaffeepulver verpackt: 7% (Lebensmittel). Kaffee fertig getrunken: 19% (Dienstleistung).
Gruppe 2: Bücher und Periodika
Seit Dezember 2019 sind alle Aequivalente erfasst:
- Gedruckte Bücher, Comics, Bildbände
- eBooks, digitale Buchausgaben
- Hörbücher (CD oder Download)
- Zeitungen und Zeitschriften (gedruckt und digital)
- Notenmaterial und Landkarten
Ausgenommen: Schreibwaren, Bücher mit überwiegend Werbecharakter, Kalender ohne Kalender-Bezug. Audiobook-Streaming-Abos (Audible, Storytel) sind 19%, weil sie als Dienstleistung gelten - nur das einzelne Audiobook 7%.
Gruppe 3: Personenbeförderung im Nahverkehr
Der ermäßigte Satz gilt bei Beförderung im Nahverkehr (bis 50 Kilometer Strecke):
- OePNV (Bus, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn)
- Taxi im Nahverkehr
- Regionalbahnen bis 50 km
- Mietwagen mit Personenbeförderung im Nahverkehr
Fernverkehr über 50 Kilometer: 19 Prozent. ICE und IC sind komplett 19%, da regelmäßig über 50 km. Flixbus und Bahn-Fernverkehr: 19%. Mietwagen ohne Personentransport: 19%.
Gruppe 4: Land- und Forstwirtschaft
Diese Gruppe ist für Verbraucher kaum sichtbar, aber wirtschaftlich erheblich:
- Saatgut, Pflanzgut, Dünger
- Lebende Tiere (ausser Pferde und Pony)
- Pflanzen und Blumen (auch Schnittblumen)
- Tierfutter
- Holz im Rohzustand
Wichtig: das gilt für den Verkauf an Endkunden. Bauern, die Erzeugnisse direkt vermarkten, können Pauschalierung nach Paragraf 24 UStG nutzen (10,7% in 2026, schrittweise sinkend).
Gruppe 5: Kulturelle Leistungen und Hotellerie
Kulturelle Dienstleistungen werden ermäßigt besteuert zur Förderung:
- Theater-, Opern-, Konzertkarten
- Kinokarten
- Museums- und Zoo-Eintritte
- Originalwerke der bildenden Kunst (Erstverkauf durch Künstler)
- Hotel-Uebernachtungen
Hotel-Spezialregel: nur die reine Uebernachtung 7%. Frühstück, Minibar, Tagungsraum, Spa: 19%. Bei Pauschalpreis muss aufgeteilt werden (BFH 2010). Mindestens 80% muss auf die Uebernachtung entfallen.
Im Theater oder Kino: nur der Eintritt 7%. Popcorn, Getränke, Programmhefte: 19%.
Grenzfälle und Prüfer-Klassiker
Pizza-Lieferung: Speisen-Lieferung 7%, weil Take-Away-Charakter. Aber: wenn der Lieferdienst "Service" anbietet (Tellern, Geschirr), kippt das auf 19%.
Catering: 19%, weil überwiegend Dienstleistung. Pures Liefern ohne Service: 7%. Der Uebergang ist fließend und Streitthema bei Prüfungen.
Wein-Tasting beim Winzer: 19%, weil Wein 19% ist (auch wenn beim Erzeuger). Wein als Geschenk versendet: 19%.
Reform-Diskussionen
Wiederkehrendes Thema: Vereinfachung der Anlage 2. Die Liste ist historisch gewachsen und voller Inkonsistenzen. Reformvorschläge sehen einheitliche 12 Prozent oder Streichung des ermäßigten Satzes komplett. Politisch nicht durchsetzbar wegen Lobbygruppen (Buchhandel, Hotellerie, Lebensmittelhersteller).
Quellen
- UStG § 12 Abs. 2 (ermäßigter Satz)
- UStG Anlage 2 (Liste der ermäßigt besteuerten Lieferungen)
- BFH X R 17/10 (Hotel-Aufteilung 2010)
- Branchen-Übersicht
Häufige Fragen