Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Welche Branchen den ermaessigten Steuersatz bekommen
Anlage 2 zum UStG listet alle Lieferungen mit ermaessigtem 7%-Satz auf. In 5 Kategorien zusammengefasst, mit Praxis-Beispielen.
Anlage 2 zum UStG: rund 110 Eintraege
Welche Lieferungen und Leistungen mit ermaessigten 7 Prozent besteuert werden, regelt Paragraf 12 Absatz 2 UStG in Verbindung mit Anlage 2. Die Liste enthaelt etwa 110 Eintraege, gruppiert in fuenf Kategorien: Lebensmittel, Buecher/Periodika, Personenbefoerderung, Land- und Forstwirtschaft, Kulturelle Leistungen.
Gruppe 1: Lebensmittel
Die mit Abstand wichtigste Gruppe nach Umsatz. Erfasst sind Grundnahrungsmittel in unverarbeitetem oder typischem Zustand:
- Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte (ausser Eis), Backwaren
- Obst und Gemuese, frisch oder gefroren
- Getreide, Mehl, Zucker, Salz
- Brot, Broetchen, Kuchen (ohne Sahnefuellung 19%)
- Wurstwaren, Schinken, Kaese
Ausgenommen (sind 19%):
- Tabakwaren, alkoholische Getraenke (auch Bier, Wein, Sekt)
- Mineralwasser, Heisswasser, Kaffee
- Eis am Stiel (Stiel-Kosten verhindern Lebensmittel-Charakter)
- Wein-Verkostungen mit Servierung (= 19% Dienstleistung)
Die Abgrenzung ist tueckisch. Heisses Wasser plus Teebeutel: 19% (gemeinsame Lieferung mit Heissmachen). Kaffeepulver verpackt: 7% (Lebensmittel). Kaffee fertig getrunken: 19% (Dienstleistung).
Gruppe 2: Buecher und Periodika
Seit Dezember 2019 sind alle Aequivalente erfasst:
- Gedruckte Buecher, Comics, Bildbaende
- eBooks, digitale Buchausgaben
- Hoerbuecher (CD oder Download)
- Zeitungen und Zeitschriften (gedruckt und digital)
- Notenmaterial und Landkarten
Ausgenommen: Schreibwaren, Buecher mit ueberwiegend Werbecharakter, Kalender ohne Kalender-Bezug. Audiobook-Streaming-Abos (Audible, Storytel) sind 19%, weil sie als Dienstleistung gelten - nur das einzelne Audiobook 7%.
Gruppe 3: Personenbefoerderung im Nahverkehr
Der ermaessigte Satz gilt bei Befoerderung im Nahverkehr (bis 50 Kilometer Strecke):
- OePNV (Bus, S-Bahn, U-Bahn, Strassenbahn)
- Taxi im Nahverkehr
- Regionalbahnen bis 50 km
- Mietwagen mit Personenbefoerderung im Nahverkehr
Fernverkehr ueber 50 Kilometer: 19 Prozent. ICE und IC sind komplett 19%, da regelmaessig ueber 50 km. Flixbus und Bahn-Fernverkehr: 19%. Mietwagen ohne Personentransport: 19%.
Gruppe 4: Land- und Forstwirtschaft
Diese Gruppe ist fuer Verbraucher kaum sichtbar, aber wirtschaftlich erheblich:
- Saatgut, Pflanzgut, Duenger
- Lebende Tiere (ausser Pferde und Pony)
- Pflanzen und Blumen (auch Schnittblumen)
- Tierfutter
- Holz im Rohzustand
Wichtig: das gilt fuer den Verkauf an Endkunden. Bauern, die Erzeugnisse direkt vermarkten, koennen Pauschalierung nach Paragraf 24 UStG nutzen (10,7% in 2026, schrittweise sinkend).
Gruppe 5: Kulturelle Leistungen und Hotellerie
Kulturelle Dienstleistungen werden ermaessigt besteuert zur Foerderung:
- Theater-, Opern-, Konzertkarten
- Kinokarten
- Museums- und Zoo-Eintritte
- Originalwerke der bildenden Kunst (Erstverkauf durch Kuenstler)
- Hotel-Uebernachtungen
Hotel-Spezialregel: nur die reine Uebernachtung 7%. Fruehstueck, Minibar, Tagungsraum, Spa: 19%. Bei Pauschalpreis muss aufgeteilt werden (BFH 2010). Mindestens 80% muss auf die Uebernachtung entfallen.
Im Theater oder Kino: nur der Eintritt 7%. Popcorn, Getraenke, Programmhefte: 19%.
Grenzfaelle und Pruefer-Klassiker
Pizza-Lieferung: Speisen-Lieferung 7%, weil Take-Away-Charakter. Aber: wenn der Lieferdienst "Service" anbietet (Tellern, Geschirr), kippt das auf 19%.
Catering: 19%, weil ueberwiegend Dienstleistung. Pures Liefern ohne Service: 7%. Der Uebergang ist fliessend und Streitthema bei Pruefungen.
Wein-Tasting beim Winzer: 19%, weil Wein 19% ist (auch wenn beim Erzeuger). Wein als Geschenk versendet: 19%.
Reform-Diskussionen
Wiederkehrendes Thema: Vereinfachung der Anlage 2. Die Liste ist historisch gewachsen und voller Inkonsistenzen. Reformvorschlaege sehen einheitliche 12 Prozent oder Streichung des ermaessigten Satzes komplett. Politisch nicht durchsetzbar wegen Lobbygruppen (Buchhandel, Hotellerie, Lebensmittelhersteller).
Quellen
- UStG § 12 Abs. 2 (ermaessigter Satz)
- UStG Anlage 2 (Liste der ermaessigt besteuerten Lieferungen)
- BFH X R 17/10 (Hotel-Aufteilung 2010)
- Branchen-Uebersicht
Häufige Fragen