Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Pflichtangaben einer MwSt-Rechnung
Eine ordnungsgemaesse Rechnung muss 9 Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Fehlt eine, kann der Empfaenger keine Vorsteuer geltend machen.
Neun Pflichtangaben fuer den Vorsteuerabzug
Damit der Empfaenger einer Rechnung die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann, muss die Rechnung neun konkrete Pflichtangaben nach Paragraf 14 Absatz 4 UStG enthalten. Fehlt eine einzige davon, ist der Vorsteuerabzug riskant.
- Name und vollstaendige Anschrift des Leistenden
- Name und vollstaendige Anschrift des Leistungsempfaengers
- Steuer-Nummer ODER USt-IdNr des Leistenden
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig vergeben)
- Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung
- Entgelt aufgeschluesselt nach Steuersaetzen
- Steuerbetrag und anzuwendender Steuersatz
Beispiel-Rechnung
So sieht eine korrekte Rechnung aus:
AKARA Solutions GmbH Rechnungsnummer: 2026-0042
Feldstrasse 97 Rechnungsdatum: 21.05.2026
25421 Pinneberg Leistungsdatum: 15.05.2026
USt-IdNr: DE 187 203 913
An:
Beispiel-Kunde GmbH
Musterweg 1, 12345 Musterstadt
Position 1: Beratungsleistung Web-Entwicklung
Menge: 8 Stunden Einzelpreis netto: 120,00 Euro
Gesamt netto: 960,00 Euro
Netto-Summe: 960,00 Euro
USt 19 Prozent: 182,40 Euro
Brutto-Summe: 1.142,40 Euro
Diese Form wird von Buchhaltungssoftware automatisch generiert. Manuelle Rechnungen muessen alle Punkte enthalten, sonst Korrektur noetig.
Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto
Bei Rechnungen bis 250 Euro Brutto gelten vereinfachte Anforderungen (Paragraf 33 UStDV). Pflicht bleiben:
- Name und Anschrift des Leistenden
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Entfallen: Steuer-Nummer, Empfaenger-Anschrift, fortlaufende Nummer. Praktisch typisch fuer Kassenbons.
Sonderfaelle
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG: KEIN MwSt-Ausweis. Stattdessen Hinweis "Nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer". Sonst greift Paragraf 14c UStG (Steuerschuld kraft Rechnungsstellung).
Reverse-Charge: Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers" statt MwSt-Ausweis. Bei EU-Auslandsgeschaeft USt-IdNr beider Parteien zwingend.
Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfrei (0%), Hinweis "Innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a UStG", USt-IdNr des Empfaengers.
Elektronische Rechnungen seit 2025 Pflicht
Seit 1.1.2025 sind im B2B-Bereich elektronische Rechnungen Pflicht (Wachstumschancengesetz). Formate: ZUGFeRD (Hybrid PDF+XML) oder XRechnung (reines XML). Reine PDF-Dateien sind NICHT mehr e-Rechnungs-faehig.
Uebergangsfristen:
- Bis 31.12.2026: Empfang muss moeglich sein, Versand bleibt PDF erlaubt
- Ab 1.1.2027: Versand-Pflicht fuer Unternehmen ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz
- Ab 1.1.2028: Versand-Pflicht fuer alle B2B-Unternehmen
Was bei fehlenden Angaben passiert
Wenn die Rechnung unvollstaendig ist, droht dem Empfaenger die Versagung des Vorsteuerabzugs. Bei Pruefung muss nachgewiesen werden, dass die Rechnung korrigiert wurde. Wichtig: BFH-Urteil 2016 erlaubt rueckwirkende Korrektur, wenn alle Voraussetzungen schon urspruenglich vorlagen.
Praktisch heisst das: bei einer falschen Rechnung sofort Korrektur beim Lieferanten anfordern, bevor das Finanzamt prueft.
Quellen
- UStG § 14 (Rechnungspflicht und Mindestangaben)
- UStG § 14c (Unrichtiger Steuerausweis)
- Wachstumschancengesetz 2024 (e-Rechnungspflicht)
- Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Häufige Fragen