Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Kleinunternehmer sind von der USt befreit, dürfen aber keine MwSt ausweisen. Voraussetzungen, Wechsel und Verzicht erklärt.
Wer als Kleinunternehmer gilt
Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG befreit kleine Unternehmer von der Umsatzsteuer-Pflicht. Voraussetzungen:
- Im Vorjahr Umsatz unter 22.000 Euro (Stand 2026)
- Im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Wer im Vorjahr 21.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr nur 30.000 Euro plant, ist Kleinunternehmer. Wer im Vorjahr 23.000 Euro hatte, ist im laufenden Jahr USt-pflichtig - unabhängig von der Planung.
Hinweis: dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung. Bei konkreter Steuerfrage Steuerberater oder Steuerberaterin konsultieren.
Konsequenzen der Wahl
Vorteile als Kleinunternehmer:
- Keine USt auf Rechnungen ausweisen (Endpreis für Privatkunden 19% günstiger)
- Keine USt-Voranmeldung beim Finanzamt
- Vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht)
- Weniger Compliance-Aufwand
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug auf eigene Einkäufe
- Bei B2B-Geschäften wirkt unprofessionell (Eindruck "Hobby-Unternehmer")
- Bei Investitionen am Anfang oft schlechter (hohe Vorsteuer verloren)
- Bei Geschäftspartnern mit Vorsteuerabzug ist man eher unattraktiv
Rechenbeispiel
Frau M. ist Grafikdesignerin. B2B-Kunden, überwiegend Werbeagenturen. Jahresumsatz 18.000 Euro.
Variante Kleinunternehmer:
- Rechnung an Werbeagentur: 1.500 Euro netto = 1.500 Euro Rechnungssumme
- Werbeagentur bekommt: 1.500 Euro Rechnung, kann 0 Euro Vorsteuer ziehen
- Frau M. zahlt 30 Euro Vorsteuer im Monat (Bürokosten) ohne Erstattung
Variante USt-pflichtig (Verzicht auf Kleinunternehmer):
- Rechnung an Werbeagentur: 1.500 Euro netto + 285 Euro USt = 1.785 Euro
- Werbeagentur bekommt: 1.785 Euro Rechnung, zieht 285 Euro Vorsteuer = effektiv 1.500 Euro Belastung
- Frau M. bekommt 30 Euro Vorsteuer im Monat erstattet
Resultat: Bei B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug ist der Verzicht auf Kleinunternehmer vorteilhaft. Bei reinen B2C-Kunden hat Frau M. 285 Euro Wettbewerbsvorteil pro Auftrag.
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will, muss das gegenüber dem Finanzamt erklären. Wichtig: 5-Jahres-Bindung. Wer einmal mit USt rechnet, kann erst nach fünf Jahren wieder Kleinunternehmer werden.
Praktisch heißt das: die Entscheidung sollte mit Bedacht getroffen werden. Wer bei Gründung unsicher ist, ob er bei B2B oder B2C bleibt, sollte besser zunächst als Kleinunternehmer starten und später bei Bedarf wechseln.
Wenn die Grenze überschritten wird
Wenn der Jahresumsatz während des laufenden Jahres die 50.000-Euro-Grenze überschreitet, gilt eine Sonderregel:
- Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmer-Status bestehen
- Es darf keine USt nachberechnet werden
- Ab dem Folgejahr ist man automatisch USt-pflichtig
Wer im März schon bei 30.000 Euro Umsatz steht und ein Wachstum auf 80.000 Euro absieht, sollte frühzeitig auf den Verzicht umstellen, um Klarheit zu haben.
Sonderfälle
Neugruendung: Im ersten Jahr gilt die 22.000-Euro-Grenze anteilig. Wer im Juli gründet, hat 11.000 Euro Limit für das Restjahr.
Mehrere Geschäfte: Die Umsätze aus allen unternehmerischen Tätigkeiten werden zusammengezählt. Wer einen Online-Shop und gleichzeitig eine Beratung anbietet, addiert beides.
Mehrere Personen mit gemeinsamem Unternehmen: Personengesellschaft oder GbR gilt als ein Unternehmer. Die 22.000-Euro-Grenze betrifft die GbR insgesamt, nicht die einzelnen Gesellschafter.
Wann Verzicht sinnvoll ist
Faustregeln für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung:
- B2B-Geschäft mit Kunden, die Vorsteuer ziehen können: Verzicht sinnvoll
- Hohe Investitionen am Anfang (Geräte, Software): Verzicht sinnvoll (Vorsteuer-Erstattung)
- Reines B2C-Geschäft (Privatkunden): Kleinunternehmer bleiben (Preisvorteil)
- Geringer Wareneinsatz, überwiegend eigene Arbeit (Dienstleister, Berater): Kleinunternehmer ok
Bei Unsicherheit lohnt sich der Termin bei einer Lohnsteuerhilfe oder einem Steuerberater. Erste Beratung ist oft im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Quellen
- UStG § 19 (Kleinunternehmerregelung)
- UStG § 19a (Verzicht auf Kleinunternehmer)
- Vorsteuerabzug nach § 15
Häufige Fragen