Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Kleinunternehmer sind von der USt befreit, duerfen aber keine MwSt ausweisen. Voraussetzungen, Wechsel und Verzicht erklaert.
Wer als Kleinunternehmer gilt
Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG befreit kleine Unternehmer von der Umsatzsteuer-Pflicht. Voraussetzungen:
- Im Vorjahr Umsatz unter 22.000 Euro (Stand 2026)
- Im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro
Beide Bedingungen muessen erfuellt sein. Wer im Vorjahr 21.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr nur 30.000 Euro plant, ist Kleinunternehmer. Wer im Vorjahr 23.000 Euro hatte, ist im laufenden Jahr USt-pflichtig - unabhaengig von der Planung.
Hinweis: dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung. Bei konkreter Steuerfrage Steuerberater oder Steuerberaterin konsultieren.
Konsequenzen der Wahl
Vorteile als Kleinunternehmer:
- Keine USt auf Rechnungen ausweisen (Endpreis fuer Privatkunden 19% guenstiger)
- Keine USt-Voranmeldung beim Finanzamt
- Vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung reicht)
- Weniger Compliance-Aufwand
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug auf eigene Einkaeufe
- Bei B2B-Geschaeften wirkt unprofessionell (Eindruck "Hobby-Unternehmer")
- Bei Investitionen am Anfang oft schlechter (hohe Vorsteuer verloren)
- Bei Geschaeftspartnern mit Vorsteuerabzug ist man eher unattraktiv
Rechenbeispiel
Frau M. ist Grafikdesignerin. B2B-Kunden, ueberwiegend Werbeagenturen. Jahresumsatz 18.000 Euro.
Variante Kleinunternehmer:
- Rechnung an Werbeagentur: 1.500 Euro netto = 1.500 Euro Rechnungssumme
- Werbeagentur bekommt: 1.500 Euro Rechnung, kann 0 Euro Vorsteuer ziehen
- Frau M. zahlt 30 Euro Vorsteuer im Monat (Buerokosten) ohne Erstattung
Variante USt-pflichtig (Verzicht auf Kleinunternehmer):
- Rechnung an Werbeagentur: 1.500 Euro netto + 285 Euro USt = 1.785 Euro
- Werbeagentur bekommt: 1.785 Euro Rechnung, zieht 285 Euro Vorsteuer = effektiv 1.500 Euro Belastung
- Frau M. bekommt 30 Euro Vorsteuer im Monat erstattet
Resultat: Bei B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug ist der Verzicht auf Kleinunternehmer vorteilhaft. Bei reinen B2C-Kunden hat Frau M. 285 Euro Wettbewerbsvorteil pro Auftrag.
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will, muss das gegenueber dem Finanzamt erklaeren. Wichtig: 5-Jahres-Bindung. Wer einmal mit USt rechnet, kann erst nach fuenf Jahren wieder Kleinunternehmer werden.
Praktisch heisst das: die Entscheidung sollte mit Bedacht getroffen werden. Wer bei Gruendung unsicher ist, ob er bei B2B oder B2C bleibt, sollte besser zunaechst als Kleinunternehmer starten und spaeter bei Bedarf wechseln.
Wenn die Grenze ueberschritten wird
Wenn der Jahresumsatz waehrend des laufenden Jahres die 50.000-Euro-Grenze ueberschreitet, gilt eine Sonderregel:
- Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmer-Status bestehen
- Es darf keine USt nachberechnet werden
- Ab dem Folgejahr ist man automatisch USt-pflichtig
Wer im Maerz schon bei 30.000 Euro Umsatz steht und ein Wachstum auf 80.000 Euro absieht, sollte fruehzeitig auf den Verzicht umstellen, um Klarheit zu haben.
Sonderfaelle
Neugruendung: Im ersten Jahr gilt die 22.000-Euro-Grenze anteilig. Wer im Juli gruendet, hat 11.000 Euro Limit fuer das Restjahr.
Mehrere Geschaefte: Die Umsaetze aus allen unternehmerischen Taetigkeiten werden zusammengezaehlt. Wer einen Online-Shop und gleichzeitig eine Beratung anbietet, addiert beides.
Mehrere Personen mit gemeinsamem Unternehmen: Personengesellschaft oder GbR gilt als ein Unternehmer. Die 22.000-Euro-Grenze betrifft die GbR insgesamt, nicht die einzelnen Gesellschafter.
Wann Verzicht sinnvoll ist
Faustregeln fuer den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung:
- B2B-Geschaeft mit Kunden, die Vorsteuer ziehen koennen: Verzicht sinnvoll
- Hohe Investitionen am Anfang (Geraete, Software): Verzicht sinnvoll (Vorsteuer-Erstattung)
- Reines B2C-Geschaeft (Privatkunden): Kleinunternehmer bleiben (Preisvorteil)
- Geringer Wareneinsatz, ueberwiegend eigene Arbeit (Dienstleister, Berater): Kleinunternehmer ok
Bei Unsicherheit lohnt sich der Termin bei einer Lohnsteuerhilfe oder einem Steuerberater. Erste Beratung ist oft im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Quellen
- UStG § 19 (Kleinunternehmerregelung)
- UStG § 19a (Verzicht auf Kleinunternehmer)
- Vorsteuerabzug nach § 15
Häufige Fragen