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Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG

Das Reverse-Charge-Verfahren kehrt die Steuerschuld um. Bei B2B-Bauleistungen, EU-Auslandsleistungen und Schrott-Handel.

Foto von Eike-Christian Ramcke

Von Eike-Christian Ramcke

Rechtliche Einordnung & Disclaimer mwst-ausrechnen.de

Wichtiger Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Umsatzsteuer-Fragen Steuerberater oder zuständiges Finanzamt konsultieren.

Was Reverse-Charge bewirkt

Im normalen MwSt-System schuldet der Leistende die Umsatzsteuer ans Finanzamt. Beim Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraf 13b UStG kehrt sich die Steuerschuld um: der Leistungsempfaenger schuldet die Steuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

Wirtschaftlich ist das ein Nullsummenspiel. Der Empfaenger zahlt die USt und holt sie sich sofort zurueck. Sinn des Verfahrens: Vermeidung von Steuerbetrug. Der Staat sichert sich gegen "Karussell-Geschaefte" und betruegerische Umsatzsteuer-Ketten.

Hinweis: dieser Ratgeber gibt steuerrechtliche Orientierung, ist aber keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfaellen Steuerberater oder Finanzamt konsultieren.

Wann Reverse-Charge greift

Paragraf 13b UStG listet die Faelle abschliessend auf. Die wichtigsten:

  1. B2B-Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). Erbringt ein Bauunternehmen Leistungen an einen anderen Bauunternehmer (Nachweis "Freistellungsbescheinigung"), greift Reverse-Charge.
  2. Innergemeinschaftliche Dienstleistungen. Wenn ein deutscher Berater eine franzoesische GmbH beraet, faellt die franzoesische MwSt an - aber per Reverse-Charge auf die franzoesische GmbH.
  3. Schrott-, Edelmetall- und Industriemetall-Lieferungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
  4. B2B-Stromlieferungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG)
  5. B2B-Lieferungen Handy/Tablet/Spielekonsole ab 5.000 Euro Rechnungsbetrag (Anti-Karussell-Regel)
  6. Gebaeudereinigung bei B2B mit Freistellungsbescheinigung
  7. Goldlieferungen ab bestimmten Reinheitsgraden

Was auf der Rechnung steht

Eine Reverse-Charge-Rechnung weist keine MwSt aus. Stattdessen folgender Hinweis:

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers"

oder bei EU-Geschaeft:

"Reverse Charge" (englisch oft praktischer)

Beispiel-Rechnung:

Beratungsleistung Web-Entwicklung
Menge: 10 Stunden    Einzelpreis: 120 Euro    Gesamt: 1.200 Euro

Netto-Summe:                                   1.200 Euro
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers      0 Euro
Rechnungssumme:                                1.200 Euro

Bei EU-Geschaeften ist zusaetzlich die USt-IdNr beider Parteien Pflicht auf der Rechnung. Pruefung der Gueltigkeit ueber die BZSt-VIES-Datenbank vor Rechnungstellung empfohlen.

Buchung beim Empfaenger

Der Empfaenger muss zwei parallele Buchungen vornehmen:

  1. USt-Schuld: aus dem Netto-Betrag den passenden Satz berechnen und als Verbindlichkeit buchen
  2. Vorsteuer-Anspruch: denselben Betrag als Vorsteuer-Erstattung anrechnen

Saldo: Null. Aber beide Buchungen muessen in der USt-Voranmeldung gemeldet werden. Wer das vergisst, riskiert Pruefer-Aufmerksamkeit, auch wenn der Saldo eh Null waere.

Beispiel: 1.200 Euro Beratung aus Polen. Polen-USt-Satz: 23 Prozent. Rechenposten:

  • USt-Schuld: 1.200 × 23/100 = 276 Euro Verbindlichkeit
  • Vorsteuer: 276 Euro Forderung
  • Netto-Effekt: Null Euro

Wird in USt-VA in Zeile 41 (innergemeinschaftliche Erwerbe Dienstleistungen) gemeldet. Plus Eintrag in der Zusammenfassenden Meldung.

Vorteile fuer Beteiligte

Fuer Lieferanten: kein Inkasso-Risiko bezueglich der USt. Kein Liquiditaets-Vorschuss an das Finanzamt. Einfachere Rechnungsstellung.

Fuer Empfaenger: Cash-Neutralitaet. Statt 1.200 + 228 USt zu zahlen und 228 als Vorsteuer zurueckzubekommen, fliesst kein Geld. Liquiditaetsvorteil.

Fuer den Staat: Anti-Karussell-Schutz. Bei jeder Stufe der Lieferkette wuerde sonst die USt einkassiert und der Vorsteuerabzug genutzt - bei betruegerischen Akteuren verschwand die USt-Zahlung, der Vorsteuerabzug blieb beim Folge-Unternehmen.

Risiken bei Falschanwendung

Wer faelschlich MwSt ausweist statt Reverse-Charge anzuwenden, schuldet die ausgewiesene Steuer nach Paragraf 14c UStG. Empfaenger darf in diesem Fall keinen Vorsteuerabzug machen.

Rueckwirkende Rechnungskorrektur ist moeglich (BFH 2016) und wirkt steuerlich rueckwirkend - aber nur, wenn alle Voraussetzungen schon urspruenglich vorlagen.

Wer als Empfaenger Reverse-Charge nicht erkennt und nichts bucht, riskiert eine USt-Nachforderung mit Verspaetungszuschlag. Bei Pruefung kommen schnell 6 Prozent Verzugszinsen pro Jahr dazu.

Bauleistung: der Klassiker

Reverse-Charge bei Bauleistungen ist der haeufigste Praxisfall. Voraussetzung: Empfaenger ist selbst Bauunternehmer ("Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG" liegt vor).

Achtung: nicht jede Reparatur ist Bauleistung. Schornsteinreinigung, Glasreinigung von Fassaden, Pflastersteine-Verlegung im Garten: keine Bauleistung. Mauerbau, Trockenbau, Sanitaerinstallation: Bauleistung.

Quellen

  • UStG § 13b (Reverse-Charge-Verfahren)
  • BMF-Schreiben zu § 13b UStG (regelmaessige Updates)
  • VIES-Datenbank (USt-IdNr-Pruefung)
  • Bauleistungen mit Reverse-Charge

Häufige Fragen

Was Leserinnen und Leser sonst noch fragen

Was ist Reverse-Charge?
Die Steuerschuld geht vom Leistenden auf den Leistungsempfaenger ueber. Statt der Lieferant zahlt der Empfaenger die MwSt ans Finanzamt und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
Bei welchen Geschaeften gilt Reverse-Charge?
B2B-Bauleistungen (§13b Abs 2 Nr 4 UStG), innergemeinschaftliche Dienstleistungen, Schrott- und Edelmetall-Lieferungen, B2B-Stromlieferung, Handy/Tablet ab 5.000 Euro Rechnungsbetrag.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers" und KEIN MwSt-Ausweis. Bei EU-Auslandsleistung zusaetzlich USt-IdNr beider Parteien.
Wie buche ich Reverse-Charge?
Empfaenger bucht die USt selbst als Verbindlichkeit und gleichzeitig als Vorsteuer. Wirkung neutral, aber Pflicht-Meldung in USt-VA. Saldo gleich Null, aber Compliance entscheidend.
Was passiert bei Falschangabe?
Wer faelschlich MwSt ausweist statt Reverse-Charge: schuldet die MwSt nach § 14c UStG. Empfaenger darf keine Vorsteuer ziehen. Rechnungskorrektur noetig, oft mit Steuerberater.

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