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STEUERSATZ

Regelsteuersatz 19 Prozent

Der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt fuer die meisten Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit kein ermaessigter Satz oder eine Befreiung greift.

Satz

19%

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 UStG

Typische Beispiele

  • Restaurant-Speisen vor Ort
  • Bekleidung
  • Elektronik
  • Friseur-Dienstleistungen
  • Beratung
  • Bauleistungen

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