STEUERSATZ
Regelsteuersatz 19 Prozent
Der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt fuer die meisten Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit kein ermaessigter Satz oder eine Befreiung greift.
Satz
19%
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 1 UStG
Typische Beispiele
- →Restaurant-Speisen vor Ort
- →Bekleidung
- →Elektronik
- →Friseur-Dienstleistungen
- →Beratung
- →Bauleistungen
Branchen mit diesem Satz
Gastronomie
gastronomie
Einzelhandel
handel
IT-Dienstleistung
dienstleistung
Beratung
dienstleistung
Friseur
dienstleistung
Reinigung
dienstleistung
Bauleistungen
bau
Handwerk
bau
Gartenbau
bau
Werbeagentur
medien
Streaming-Dienste
medien
Apotheke
gesundheit
Weiterbildung
bildung
Spedition
mobilitaet