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STEUERSATZ

Regelsteuersatz 19 Prozent

Der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt für die meisten Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit kein ermäßigter Satz oder eine Befreiung greift.

Satz

19%

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 UStG

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Typische Beispiele

  • →Restaurant-Speisen vor Ort
  • →Bekleidung
  • →Elektronik
  • →Friseur-Dienstleistungen
  • →Beratung
  • →Bauleistungen

Branchen mit diesem Satz

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