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STEUERSATZ

Reverse-Charge-Verfahren

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übertragen. Greift insbesondere bei Bauleistungen B2B und EU-Auslandsleistungen.

Satz

0%

Rechtsgrundlage

§ 13b UStG

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Typische Beispiele

  • B2B-Bauleistungen § 13b UStG
  • Innergemeinschaftliche Dienstleistungen
  • Schrott- und Edelmetall-Lieferungen
  • Telekommunikations- und Stromlieferung B2B

Branchen mit diesem Satz

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